Lustiges Hartz IV Klagen geht weiter!
Die Klagen gegen falsche Hartz IV Bescheide geht weiter und das mit großem Erfolg. Jeder dritte Wiederspruch hat zur Not auch vor Gericht Erfolg. Insgesammt gab es 2009 knapp 770 000 Wiedersprüche, wo von etwa 280 000 Recht bekamen. Das ist eine erfolgsquote von c.a. 36.5%.
Ein Wiederspruch beim Jobcenter hat eine Bearbeitungsdauer von etwa 3 Monaten. Sollte dieser dann immer noch fragwürdig sein, erfolgt als nächster Schritt der Weg vors Gericht.26 330 Klagen gab es 2009 vor Gericht, wovon etwa 50% gewonnen wurden.
Man hat den starken Verdacht, das die vielen falschen Bescheide an den zu wenig qualifizierten und ausgebildeten Mitarbeitern liegen würde, da viele von Ihnen vorher ein ganz anderes Berufsfeld hatten. Eine der Folgen davon sind, eine sehr wahrscheinliche verdopplung der Richterstellen.